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Qualifikation für die DJM künftig wieder mit Pflichtzeiten

07. August 2024

Die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen im Deutschen Schwimm-Verband e.V, (DSV) hat für die Titelkämpfe im Nachwuchsbereich für das kommende Jahr bereits einige wichtige Änderungen mit der Abteilung Leistungssport abgestimmt. So wird die Qualifikation für die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften (DJM) dann über Pflichtzeiten möglich sein. Wird im Nachweiszeitraum eine Pflichtzeit erreicht, ist die oder der Sportler*in unabhängig von der Gesamtzahl der Startplätze damit auch für die DJM startberechtigt. Sollten weniger Sportler*innen als die gemäß Ausschreibung angestrebte Anzahl die Pflichtzeit erreichen, werden aber die restlichen Startplätze durch die weiteren zeitschnellsten Meldungen gemäß der DSV-Bestenliste aufgefüllt. „Insgesamt kann so eine größere Planungssicherheit für die Vereine vor den DJM-Reisen erreicht werden“, sagte Tjark Schroeder, Leiter der Abteilung Wettkampfsport. Im Wettkampfprogramm und bei Jahrgängen gibt es im kommenden Jahr vorerst keine Änderungen, es sind also die 13- bis 18-Jährigen am Start.

Die Deutschen Meisterschaften im Schwimmerischen Mehrkampf werden weiter für die Elf- und Zwölfjährige ausgerichtet, die Bewertung der Beinarbeit und der Delfinkicks wird künftig aber auf Grundlage der neuen von Dr. Jörg Fuchs erstellten Punktetabellen erfolgen.

Im Olympiazyklus 2025 bis 2028 soll die DM SMK grundsätzlich in der 23. Kalenderwoche und die DJM in der 24. Kalenderwoche stattfinden – die DJM 2025 wegen des Pfingstfestes ausnahmsweise wieder von Mittwoch bis Sonntag.

Quelle: www.dsv.de/news